Allgemeine Mietbedingungen
Mevit – Event & IT Service
Stand: 4. Oktober 2026
§ 1 Vermieter und Geltungsbereich
- Vermieter ist:
Marc Retz, handelnd unter Mevit – Event & IT Service
Sophienstraße 68
74363 Güglingen
E-Mail: info@mevit.de
Telefon: 0152 23389235 - Diese Allgemeinen Mietbedingungen gelten für Verträge über die Vermietung beweglicher Gegenstände einschließlich des vereinbarten Zubehörs zwischen uns und unseren Kunden, nachfolgend „Mieter“.
- Die Bedingungen gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Verbraucher ist eine natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu privaten Zwecken abschließt. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Mietbedingungen. Ergänzende Leistungen, insbesondere Lieferung, Aufbau, Abbau oder technische Betreuung, sind nur geschuldet, wenn sie vereinbart wurden.
- Gegenüber Unternehmern gelten abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Mieters nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
- Angaben auf unserer Website, in Preislisten und in sonstigen Werbeunterlagen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet werden.
- Bei einem verbindlichen Angebot von uns kommt der Vertrag durch die fristgerechte Annahme des Mieters zustande. Andernfalls stellt die Bestellung des Mieters ein Vertragsangebot dar, das wir ausdrücklich, beispielsweise per E-Mail, oder durch Übergabe der Mietgegenstände annehmen können. Es gelten die gesetzlichen Annahmefristen. Eine bloße Eingangsbestätigung ist noch keine Vertragsannahme, sofern sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet wird.
- Art und Anzahl der Mietgegenstände, Zubehör, Mietzeit, Preise und zusätzliche Leistungen ergeben sich aus der getroffenen Vereinbarung.
- Der Mieter teilt uns besondere Anforderungen an den vorgesehenen Einsatz vor Vertragsschluss mit, insbesondere einen geplanten Außeneinsatz oder besondere technische Anschlussbedingungen.
§ 3 Mietzeit und Terminänderungen
- Beginn und Ende der Mietzeit einschließlich der Übergabe- und Rückgabezeiten werden im Mietvertrag festgelegt. Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf unserer Zustimmung. Der Mieter soll eine gewünschte Verlängerung rechtzeitig vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit anfragen.
- Die Fortsetzung des Gebrauchs nach Ablauf der Mietzeit führt nicht zu einer stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses. § 545 BGB wird ausgeschlossen.
- Holt der Mieter die bereitgestellten Mietgegenstände verspätet ab oder gibt er sie vorzeitig zurück, verändert dies allein weder die vereinbarte Mietzeit noch die geschuldete Miete. Gesetzliche Rechte und die Anrechnung nach § 10 bleiben unberührt.
§ 4 Mietpreise, Zahlung und Kaution
- Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich sämtliche Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern werden Nettopreise nur verwendet, wenn dies ausdrücklich kenntlich gemacht wird.
- Berechnungsgrundlage und Gesamtmietpreis ergeben sich aus dem Angebot oder Mietvertrag. Zusätzliche Leistungen und Kosten werden gesondert vereinbart und vor Vertragsschluss ausgewiesen.
- Sofern kein anderer Zahlungstermin vereinbart wurde, ist die Miete bei Übergabe der Mietgegenstände zu zahlen. Eine Vorauszahlung ist nur geschuldet, wenn sie bei Vertragsschluss vereinbart wurde.
- Die verfügbaren Zahlungsarten werden dem Mieter vor Vertragsschluss mitgeteilt. Eine SEPA-Firmenlastschrift kommt ausschließlich bei Unternehmern und aufgrund eines entsprechenden Mandats in Betracht.
- Eine Kaution ist nur zu leisten, wenn ihre Höhe und Fälligkeit bei Vertragsschluss vereinbart wurden. Sie dient der Sicherung unserer Ansprüche aus dem jeweiligen Mietverhältnis.
- Wir rechnen die Kaution nach Rückgabe und Prüfung der Mietgegenstände unverzüglich, grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen, ab. Soweit konkrete Ansprüche noch geprüft werden müssen, dürfen wir einen angemessenen Teil bis zur Klärung zurückbehalten. Wir teilen dem Mieter den Grund und die voraussichtliche Dauer mit. Der übrige Betrag wird ausgezahlt.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Mahnkosten können nur in Höhe des tatsächlich entstandenen, ersatzfähigen Schadens verlangt werden.
§ 5 Übergabe, Transport und Rückgabe
- Die Übergabe und Rückgabe erfolgen an unserem Geschäftssitz, sofern kein anderer Ort vereinbart wurde. Die jeweiligen Termine werden mit dem Mieter abgestimmt.
- Übernimmt der Mieter den Transport, sorgt er für ein geeignetes Fahrzeug, sichere Verpackung und ordnungsgemäße Ladungssicherung. Überlassene Transportbehälter und Schutzhüllen sind bestimmungsgemäß zu verwenden. Für Transportschäden haftet der Mieter nach § 9.
- Eine Lieferung oder Abholung durch uns erfolgt nur nach Vereinbarung. Unsere Verantwortung für eigene Leistungen sowie für eingesetzte Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen richtet sich nach § 11. Dies gilt auch bei unserer Mitwirkung an der Be- oder Entladung.
- Bei der Übergabe sollen Vollständigkeit, Zubehör und erkennbare Schäden gemeinsam geprüft und dokumentiert werden. Eine darüber hinausgehende technische Untersuchung wird vom Mieter nicht verlangt. Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt.
- Der Mieter gibt die Mietgegenstände zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig, einschließlich Zubehör und überlassener Transportverpackungen, zurück. Gewöhnliche Gebrauchsspuren aus vertragsgemäßer Nutzung sind zulässig.
- Vom Mieter angebrachte Kennzeichnungen oder Befestigungen sind vor der Rückgabe sachgerecht zu entfernen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Ungeeignete Reinigungsmittel oder Eingriffe in die Geräte sind zu unterlassen.
- Zusätzliche Reinigungskosten können wir nur verlangen, soweit der Mieter eine über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehende Verschmutzung zu vertreten hat. Berechnet werden die erforderlichen und angemessenen Kosten.
- Bei der Rücknahme können wir eine anschließende Funktions- und Vollständigkeitsprüfung durchführen. Festgestellte Schäden oder Fehlmengen teilen wir dem Mieter unverzüglich mit. Ein Rücknahmebeleg bestätigt zunächst den Empfang, sofern darin nicht ausdrücklich weitere Feststellungen getroffen werden. Die gesetzlichen Beweislastregeln bleiben unberührt.
§ 6 Umgang mit den Mietgegenständen
- Der Mieter behandelt die Mietgegenstände sorgfältig und verwendet sie ausschließlich für den vereinbarten beziehungsweise bestimmungsgemäßen Zweck.
- Bedienungsanleitungen, Sicherheitshinweise und gerätespezifische Betriebsbedingungen sind einzuhalten. Dies betrifft insbesondere Stromversorgung, Belüftung, Temperatur, Feuchtigkeit, Belastungsgrenzen und Schutz vor Witterungseinflüssen.
- Ein Außeneinsatz ist nur zulässig, soweit die Mietgegenstände hierfür geeignet sind und erforderliche Schutzmaßnahmen eingehalten werden.
- Die Bedienung darf nur durch ausreichend eingewiesene Personen erfolgen. Soweit besondere Fachkenntnisse oder Qualifikationen erforderlich sind, stellt der Mieter deren Vorliegen sicher.
- Die Nutzung durch eingewiesene Mitarbeiter oder Hilfspersonen des Mieters im Rahmen des vereinbarten Einsatzzwecks ist zulässig. Eine Untervermietung oder sonstige selbstständige Gebrauchsüberlassung an Dritte bedarf unserer vorherigen Zustimmung.
- Sicherheitsvorrichtungen dürfen nicht verändert oder außer Betrieb gesetzt werden. Gerätekennzeichnungen und Seriennummern dürfen nicht entfernt oder unkenntlich gemacht werden.
- Bauliche Veränderungen, Eingriffe in Geräte und Reparaturen bedürfen unserer vorherigen Zustimmung. Der bestimmungsgemäße Anschluss geeigneten Zubehörs ist hiervon nicht erfasst. Gesetzliche Selbsthilferechte bei Mängeln bleiben unberührt.
- Der Mieter schützt die Mietgegenstände durch angemessene Maßnahmen vor Diebstahl und unbefugtem Zugriff.
§ 7 Mängel, Störungen und Schadensfälle
- Wir stellen die Mietgegenstände in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand bereit und erhalten sie während der Mietzeit in diesem Zustand.
- Auftretende Mängel, Funktionsstörungen, Schäden oder Verluste sind uns unverzüglich mitzuteilen. Die Mitteilung kann insbesondere telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Zur Dokumentation bitten wir ergänzend um eine Beschreibung und, soweit möglich, Fotos.
- Ist die weitere Nutzung mit Gefahren für Personen oder Sachen verbunden oder drohen Folgeschäden, muss der Mieter die Nutzung einstellen und die Mietgegenstände, soweit gefahrlos möglich, sichern.
- Der Mieter ermöglicht uns nach Abstimmung eine zumutbare Prüfung und Mängelbeseitigung. Ein Austausch gegen funktional gleichwertige Mietgegenstände ist zulässig, soweit dadurch der vereinbarte Einsatzzweck nicht beeinträchtigt wird und der Austausch dem Mieter zumutbar ist.
- Bei Diebstahl oder dem begründeten Verdacht einer Straftat hat der Mieter unverzüglich die Polizei zu verständigen. Er unterstützt die Aufklärung und Schadensminderung im zumutbaren Umfang.
- Bei einer Pfändung oder sonstigen Zugriffen Dritter weist der Mieter auf unser Eigentum hin und informiert uns unverzüglich.
- Die gesetzlichen Rechte des Mieters wegen Mängeln, insbesondere auf Mietminderung, Schadensersatz oder außerordentliche Kündigung, bleiben bestehen. Für Schadensersatz gilt ergänzend § 11. Die Folgen einer unterlassenen oder verspäteten Mängelanzeige richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 8 Verspätete Rückgabe
- Der Mieter informiert uns unverzüglich, sobald absehbar ist, dass die vereinbarte Rückgabezeit nicht eingehalten werden kann. Diese Mitteilung ersetzt keine Vereinbarung über eine Verlängerung.
- Werden uns Mietgegenstände nach Vertragsende vorenthalten, können wir für die Dauer der Vorenthaltung eine Nutzungsentschädigung nach § 546a BGB verlangen. Eine automatische Berechnung einer vollen Tagesmiete für jeden lediglich angefangenen Verspätungstag erfolgt nicht.
- Weitergehende Schäden können wir unter den gesetzlichen Voraussetzungen geltend machen. Eine bereits gezahlte Nutzungsentschädigung wird angerechnet, soweit sie denselben Schaden abdeckt.
§ 9 Haftung des Mieters
- Der Mieter haftet für Schäden, Verlust und die Verletzung vertraglicher Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine verschuldensunabhängige Haftung wird durch diese Mietbedingungen nicht begründet.
- Für Veränderungen oder Verschlechterungen durch vertragsgemäßen Gebrauch haftet der Mieter nicht.
- Für Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient, haftet der Mieter im gesetzlichen Umfang.
- Umfang und Höhe eines Schadensersatzanspruchs richten sich nach dem tatsächlich ersatzfähigen Schaden. Alter, Zustand und Wert der Mietgegenstände sowie gegebenenfalls ein Vorteilsausgleich werden berücksichtigt. Eine automatische Verpflichtung zur Erstattung des Neupreises besteht nicht.
- Entgangene Mieteinnahmen können nur verlangt werden, soweit ein entsprechender Schaden nach den gesetzlichen Voraussetzungen nachgewiesen wird. Unsere Pflicht zur Schadensminderung bleibt unberührt.
§ 10 Nichtnutzung, Vertragsaufhebung und Kündigung
- Ein für einen bestimmten Zeitraum geschlossener Mietvertrag kann vor Ablauf dieses Zeitraums nicht ordentlich gekündigt werden, sofern kein abweichendes Kündigungsrecht vereinbart wurde.
- Kann oder möchte der Mieter die Mietgegenstände aus Gründen in seiner Person nicht nutzen, richtet sich seine Zahlungspflicht nach § 537 BGB. Ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Vermietung werden im gesetzlichen Umfang angerechnet.
- Der Mieter kann eine einvernehmliche Vertragsaufhebung oder Terminänderung anfragen. Ob und zu welchen Bedingungen diese möglich ist, wird im Einzelfall vereinbart.
- Gesetzliche Widerrufs-, Rücktritts- und außerordentliche Kündigungsrechte sowie sonstige gesetzliche Rechte bei Leistungsstörungen bleiben unberührt.
§ 11 Haftung des Vermieters
- Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Dies sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist unsere Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Umfang einer übernommenen Garantie oder bei zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz. Die gesetzliche verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Absatz 1 BGB bleibt unberührt.
- Die Regelungen gelten entsprechend zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
§ 12 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Für die Aufrechnung sowie für Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte des Mieters gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 13 Widerrufsrecht für Verbraucher
- Verbrauchern kann bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
- Soweit ein Widerrufsrecht besteht, informieren wir hierüber gesondert durch eine Widerrufsbelehrung und stellen das gesetzliche Muster-Widerrufsformular bereit.
- Ein gesetzlicher Ausschluss des Widerrufsrechts gilt nur, wenn seine Voraussetzungen im konkreten Vertragsverhältnis erfüllt sind. Die bloße Vereinbarung einer festen Mietzeit schließt ein Widerrufsrecht nicht generell aus.
§ 14 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu den Rechtsgrundlagen und zu den Rechten betroffener Personen ergeben sich aus unserer gesonderten Datenschutzerklärung, die über unsere Website www.mevit.de abrufbar ist.
§ 15 Schlussbestimmungen und Streitbeilegung
- Zur Dokumentation sollen Vertragsänderungen und ergänzende Absprachen in Textform, beispielsweise per E-Mail, festgehalten werden. Der Vorrang und die Wirksamkeit individueller Vereinbarungen, auch mündlicher Absprachen, bleiben unberührt.
- Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
- Ist der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis unser Geschäftssitz. Zwingende gesetzliche Zuständigkeiten bleiben unberührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- Sollte eine Bestimmung dieser Mietbedingungen unwirksam sein oder werden, gelten die gesetzlichen Folgen. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
- Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
